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Gutachten zur Modernisierung der Formerfordernisse bei der Übertragung von Rechten (Zession und Wertpapierrecht)
Teil 1 Wertpapierrecht
Gutachten von Prof. Dr. Mirjam Eggen und Prof. Dr. Christian Cachin vom 22. Dezember 2020
Das Wertpapierrecht erleichtert den Marktteilnehmern die Übertragung von Rechten. Die Verknüpfung zwischen Recht und Urkunde führt jedoch dazu, dass Wertpapiere nicht auf rein digitalem Weg geschaffen und übertragen werden können. Um eine Grundlage für die Entscheidung zu erhalten, ob die Formerfordernisse abgeschafft oder im Hinblick auf die Möglichkeiten der Digitalisierung modernisiert werden können und sollen, beauftragte das Bundesamt für Justiz die beiden Gutachter im Oktober 2019 mit der Erstellung des vorliegenden Rechtsgutachtens. Das Gutachten kann hier abgerufen werden.
Teil 2: Zessionsrecht
Gutachten von Prof. Dr. Mirjam Eggen vom 26. Juni 2021
Die Formvorschriften des Zessionsrechts ermöglichen den Beteiligten, Forderungen rechtssicher zu übertragen und geltend zu machen. Das Schriftformerfordernis nach Art. 165 OR i.V.m. Art. 13 OR führt jedoch dazu, dass Forderungen nur erschwert auf rein digitalem Weg übertragen werden können. Nicht durchzusetzen vermochte sich bisher in der Praxis insbesondere der Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur gemäss ZertES. Um eine Grundlage für die Entscheidung zu erhalten, ob die zessionsrechtlichen Formerfordernisse abgeschafft oder im Hinblick auf die Möglichkeiten der Digitalisierung modernisiert werden können und sollen, beauftragte das Bundesamt für Justiz die Gutachterin im Oktober 2019 mit der Erstellung des vorliegenden Rechtsgutachtens. Das Gutachten kann hier abgerufen werden.